
Pflichtwissen gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz
Der EU AI Act ist die erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz weltweit. Er legt fest, wie KI-Systeme in der EU entwickelt, eingesetzt und überwacht werden dürfen – je nach Risiko. Ziel ist es, Innovation zu fördern, aber zugleich Menschenrechte, Sicherheit und Transparenz zu schützen. Mit 1. Aug. 2024 ist der EU AI Act offiziell in Kraft getreten und markiert damit einen entscheidenden Schritt hin zu einem verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Europa.
Seit dem 2. Feb. 2025 gilt die in Artikel 4 des EU AI Act vorgesehene Pflicht zur KI-Kompetenz für alle Unternehmen und Organisationen, die bereits KI-Systeme einsetzen oder deren Einführung planen. Ziel ist die gesetzlich geforderte Sensibilisierung und Qualifikation von Mitarbeitenden in Bezug auf Risiken, Anwendungsbereiche und regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz.
Schulungsinhalte: KI-Kompetenz für Ihr Team
Grundverständnis von Künstlicher Intelligenz
Was ist KI? Welche Technologien, Methoden und Begriffe gehören dazu?
Technische Grenzen von KI-Systemen
Warum KI nicht „alles kann“ und wo menschliche Kontrolle unverzichtbar ist?
Rechtliche Grundlagen
Datenschutz (DSGVO), Haftungsfragen, Urheberrechte – was Sie beachten müssen?
Sicherheits- und Cyberrisiken
Wie lassen sich KI-Systeme sicher betreiben und potenzielle Bedrohungen minimieren?
Ethische Fragestellungen
Vorurteile, Diskriminierung und Auswirkungen auf Dritte – wie erkennt und vermeidet man ethische Fallstricke?
Bedarfsanalyse & sinnvolle KI-Anwendungen
Wo im Unternehmen kann KI sinnvoll eingesetzt werden und wo (noch) nicht? Wie wählt man geeignete Tools?
Leistungsumfang: KI-Kompetenz Schulung für Ihr Team
Unsere Schulung bereitet Ihr gesamtes Team gezielt auf die Anforderungen des EU AI Act vor – inklusive konkreter Maßnahmen, interaktiver Inhalte und Teilnahmezertifikate.
Expert:innen von DC1 – Unsere Leistung beinhaltet ein durchgängiges Schulungspaket für Ihr Unternehmen:
- Kick-off-Workshop (2h) mit Entscheidungsträger:innen zur gemeinsamen Erarbeitung eines Schulungsplans und konkreter Umsetzungsmaßnahmen
- 2 Stunden Schulung online – bei Bedarf auch in Präsenz
Interaktiv und praxisnah, inkl. Aufzeichnung zur internen Weiterverwendung (zB für Onboarding). Max 12 Teilnehmer:innen - Schulungsunterlagen zum AI Act im PDF-Format
- Teilnahmebestätigung
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der KI-Kompetenz gemäß EU AI Act – für interne Dokumentation und Nachweispflichten.
Ziel ist es, Organisationen praxisnah auf den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Einklang mit dem EU AI Act vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass die Schulung keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.
Ihr Kontakt für KI-Lösungen für Ihr Unternehmen & KI-Schulungen für Ihr Team:

Michael Bendl, MSc (CE)
Chief Executive Officer
Tel: +43 664 352 3229
Mail: michael.bendl@dc1.at
FAQ: Häufige Fragen zu unserer Schulung
- Muss ich mein gesamtes Team schulen?
Nicht zwingend. Die Schulungspflicht betrifft primär Personen, die mit KI-Systemen arbeiten oder diese beschaffen. - Wird die Schulung regelmäßig aktualisiert?
Ja, unsere Inhalte werden an die Entwicklungen rund um den AI Act angepasst. - Erhalte ich einen Nachweis zur Dokumentation?
Ja, jede:r Teilnehmer:in erhält eine individualisierte Teilnahmebestätigung. - Kann ich die Aufzeichnung später erneut verwenden?
Ja, für internes Onboarding oder wiederkehrende Schulungen.
Weitere Informationen & Fristen zum EU AI Acts
Die Vorgaben des EU AI Act treten gestaffelt in Kraft:
- Ab 2. Feb. 2025
Verbotene KI-Praktiken (z. B. manipulative Systeme oder Social Scoring) sind nicht mehr zulässig und müssen eingestellt werden. - Ab 2. Feb. 2025
Mitarbeitende müssen nachweislich geschult werden – in Unternehmen, die bereits KI-Systeme einsetzen oder damit experimentieren. - Ab 2. Aug. 2026
Transparenzpflichten und weitere Vorgaben treten in Kraft – z. B. bei generativen KI-Systemen (wie Chatbots oder Texterzeugungstools). - Für Hochrisiko-KI-Systeme gilt eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten
Das betrifft z. B. KI im Personalwesen, in der kritischen Infrastruktur, bei biometrischer Erkennung oder im Bildungs- und Finanzbereich.
Weitere informative Links:


